Hast du Dir gerade erst Hühner, Wachteln, Puten, Enten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner oder Tauben angeschafft und weißt nicht wovon ich rede? Oder bist du ein alter Hase und hast das mit dem Meldedurcheinander noch nie verstanden? Fakt ist: … du bist nicht allein! Viele der Tierhaltungen im Hobbybereich sind wahrscheinlich nicht beim Veterinäramt und der entsprechenden Tierseuchenkasse gemeldet und die vorgeschriebenen Unterlagen sind nicht vorhanden. Warum überhaupt und wie du das jetzt ganz leicht erledigen kannst erfährst du hier.
Inhaltsverzeichnis
Hühner anmelden: Papierkram ... was soll das für die paar Tiere?
Machen wir uns nichts vor, niemand hält ein Huhn allein. Es ist meistens eine lustige Truppe die dort unterwegs ist. Eine Herde. Kommt es zu Krankheiten stecken die Tiere sich schnell unter einander an. Dasselbe kann auch mit Tieren in der Nachbarschaft, beim Transport, bei Ausstellungen und ähnlichen Dingen passieren. Hintergrund aller hier aufgeführter Maßnahmen ist daher die Tierseuchenbekämpfung und daher sollte jedem Geflügelhalter die Sache mit dem Papierkram wirklich am Herzen liegen. Aber warum wird was gemacht?
Die Meldung beim Veterinäramt erfolgt aufgrund der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) – na das sagt doch schon alles oder? Man muss also im Falle einer Tierseuche nachverfolgen können wo die Tiere herkommen bzw. hingegangen sind.
Neben der Meldung beim Veterinäramt ist häufig zusätzlich eine Meldung bei der Tierseuchenkasse deines Bundeslandes erforderlich.
Die beiden Meldungen sind als völlig getrennt voneinander zu betrachten. Die Daten können nicht weitergeleitet werden.
Die Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse beruht auf dem Tiergesundheitsgesetz. Sie dient der Sicherstellung einer effektiven Tierseuchenbekämpfung. Sind Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, z.B. bei der Geflügelpest, erforderlich, so stellt jeder nicht gemeldete Tierhalter ein großes Risiko für die Krankheitsverbreitung dar. Er kann weder über Maßnahmen informiert werden, noch stehen ihm Entschädigungen bzw. Beihilfen für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung.
Das Bestandsregister ist Teil der Vorgaben für Geflügelhalter nach der Geflügelpestverordnung. Hier werden unter anderem Zugänge, Abgänge (inkl. Verendeter Tiere) notiert.
Ein Bestandsbuch entspricht dem heutzutage verwendeten Begriff „Arzneimittelanwendungsnachweis“. Es handelt sich dementsprechend um den Arzneimittelbestand der vom Tierarzt abgegeben wurde und vom Tierhalter eingesetzt wird. Es herrscht in solchen Fällen immer eine Nachweispflicht laut
Impfpflicht gegen Newcastle Disease – ja die gibt es auch noch!
Jeder Hühner- und Putenhalter in Deutschland ist nach der Geflügelpestverordnung verpflichtet seine Tiere ausreichend und regelmäßig gegen Newcastle Disease zu impfen.
Falls du dich jetzt fragst, warum der ganze Aufwand notwendig ist oder wissen willst, was genau die Newcastle Krankheit ist, schau gerne auf meinem Blogartikel: Impfen gegen Newcastle Disease - ist das wichtig? vorbei.
Hühner anmelden: Das musst du erledigen
1. Anmeldung der Hühnerhaltung beim Veterinäramt
Sobald du auch nur eines der oben genannten Tiere hältst meldest du an dein zuständiges Veterinäramt
· Tierhalterdaten: Name, Anschrift
· Jahresdurchschnitt gehaltene Tiere
· Nutzungsart
· Standort der Tierhaltung
· Haltungsform
Tipp: Infos bzw. Meldeformulare bekommst du meistens auf der Homepage des Veterinäramtes.
Die Meldung sollte jährlich zum Jahresanfang erfolgen. Nähere Infos bekommst du bei der zuständigen Behörde.
2. Anmeldung der Hühnerhaltung bei der Tierseuchenkasse
Die Meldung bei der Tierseuchenkasse ist in den meisten Fällen online möglich.
Neben der Meldepflicht gibt es zurzeit in vielen Bundesländern auch eine Beitragspflicht. Die aktuellen Adressen der Tierseuchenkassen inkl. Websites sowie aktuelle Beiträge für´s Geflügel erfährst du in der nachfolgenden Tabelle (klicke auf pdf Datei!)
3. Bestandsbuch für die Hühner anlegen
Das Bestandsbuch/die Arzneimittelanwendungsnachweise müssen vom Tierhalter geführt werden.
Es kann in Form eines gebundenen Buches mit Seitenzahl, mit durchnummerierten
Einzelblättern oder digital geführt werden
Eingetragen wird:
jede Anwendung von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Die Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere
der Standort der Tiere zum Zeitpunkt der Behandlung und in der Wartezeit
die Arzneimittelbezeichnung und Nummer des tierärztlichen Arzneimittel-
Anwendungs- und Abgabebeleges
die Art der Verabreichung und die verabreichte Menge des Arzneimittels,
das Datum der Anwendung
die Wartezeit in Tagen und der Name der das Arzneimittel anwendenden Person
Die Anwendung eines Arzneimittels ist unverzüglich einzutragen
Nach der letzten Eintragung muss das Bestandsbuch noch fünf Jahre aufgehoben werden.
4. ND Pflichtimpfung bei deinen Hühnern durchführen (lassen)
Tierarzt kontaktieren und Impftermin machen. Alternativ Sammeltermine in Geflügelzuchtvereinen wahrnehmen. (Günstiger, da der Impfstoff in der Regel nur in größeren Abpackungen vorhanden ist)
Die Impfung wiederholen! So, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist, d.h. entweder wird einmal im Jahr per Nadel geimpft oder es muss alle 6 Wochen über das Trinkwasser eine Impfung durchgeführt werden.
Alle Nachweise, die vom Tierarzt ausgestellt werden aufbewahren
Mein Tipp für die Dokumentation:
Ich habe die Unterlagen immer alle zusammen in meinem " Stallbuch" abgeheftet. Es liegt direkt im Stall. So geht nichts verloren und ich verschwende keine unnötige Zeit. Ganz nebenbei finden sich in meinem Stallbuch auch alle wichtigen Daten, Adressen, eine Liste über die gesammelten Eier und Fotos, die mir besonders gut gefallen sowie irgendwelche anderen Notizen über meine Hühner. Eine entspannte Sache!
Wär das auch was für Dich? Ich schenke es Dir!
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